Montag, 8. September 2008

Aktueller Bericht des Verband Region Stuttgart

Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart
zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk und Klärschlammtrocknung (3.400 t/a) auf dem Flurstück Nr. 3917 in Großbottwar – Sauserhof
Sitzungsvorlage Nr. 619/2008zur Beschlussfassung- Öffentliche Sitzung -
----- Original Message
http://www.region-stuttgart.org/vrs/sitzung.jsp?snr=41&sdate=1221602400000&gremium=PLA-----

-> Aus raumordnerischer Sicht bestehen jedoch Bedenken (s. Absatz)
-> Beschlussvorschlag: Biogasanlage JA; Klärschlammtocknung NEIN

Sachvortrag:
Das Landratsamt Ludwigsburg bittet die Region um Stellungnahme zum vorbenannten Antrag. Im Großbottwarer Ortsteil Sauserhof soll ein dort bestehender landwirtschaftlicher Betrieb erweitert werden. Beantragt wird eine Biogasanlage mit 526 kW elektrischer Klemmleistung (elektrische Leistung) sowie eine Anlage zur Klärschlammtrocknung mit 3.400 to Durchsatzleistung pro Jahr, d.h. 9,3 to pro Tag als Nebenanlage zur beantragten Biogasanlage. Ein Gutachten zu den Geruchsimmissionen liegt vor, ein Lärmgutachten wird nachgereicht.
Darstellung der Biogasanlage (auszugsweise):
„In der geplanten Anlage werden nachwachsende Rohstoffe (NAWAROs + Hühnermist) aus landwirtschaftlicher Urproduktion (am Standort) verwertet. Der Hühnermist wird vom eigenen Betrieb der Hofstelle über die Annahmegrube die Vorgrube und in den Fermenter gepumpt. Weiter werden Grass- und Maissilage und Getreide zum Betrieb der Biogasanlage eingesetzt.
Die Biogasanlage wird im kontinuierlichen Durchfluss-Verfahren betrieben. Dieses Verfahren hat den Vorteil einer gleichmäßigen Gasproduktion und eine gute Faulraumauslastung. Die Befüllvorgänge sind automatisierbar. Durch die kompakte Bauweise werden Baukosten und Betriebskosten (Wärmeverluste) minimiert.
Die Anlage verwertet nur NAWAROs und Gülle.
Insgesamt können in der geplanten Anlage jährlich rund 10.950 to NAWAROs und Gülle (Hühnermist) vergärt werden. Der Gülleanteil beläuft sich auf ca. 730 to. Die Rohstoffe werden hauptsächlich mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Traktor mit Anhänger / Frontlader) zugeführt. Die tägliche Einbringmenge beläuft sich auf 30,0 to / Tag.
Die Biomasse (Roggen GPS, Maissilage und Sudangras) wird im Fahrsilo konserviert. Das Einbringen der Silage erfolgt zur Erntezeit für jedes Produkt in wenigen Tagen am Stück. Das gesamte Volumen des Fahrsilos ist bis auf den Anschnitt ständig mit Silofolie komplett abgedeckt. Die flüssigen Rohstoffe werden in die Vorgrube eingebracht und von dort mittels Pumpen in den Fermenter eingedrückt.

Die Biogasproduktion erfolgt im mittleren Temperaturbereich zwischen 45° und 50°C. Im Fermentationsbetrieb ist die Sicherstellung von Heizung und Durchmischung wichtig. Die Überwachung dieser Funktion ist Stand der Technik und wird zentral im BHKW-Gebäude gesteuert und überwacht. Sollte eine dieser Funktionen ausfallen, wird der Betreiber per ISDN-Modem unverzüglich per Telefon informiert. Aus dem Endlager wird, wie bei einem Tierhaltungsbetrieb, das ausgegorene Substrat mittels Güllefass auf die Felder ausgebracht.
Die Anlage produziert ca. 5.603 m³ Biogas am Tag. Bei einem Methangehalt von 50 – 56% entspricht das einer Methangaserzeugung von ca. 3.026 m³. Dies entspricht einer Tagesbruttoenergie von ca. 30.260 kW/h und einer Gesamtjahresenergieerzeugung von 11.044.900 kW/h. Das gewonnene Biogas wird zum Betrieb des BHKW mit einer elektrischen Leistung von 526 kW verwendet. Der durch das Aggregat erzeugte Strom wird in das Stromnetz des örtlichen Energieversorgers eingespeist und für den Betreiber mit einem gültigen Satz pro kW vergütet.
Die Gesamtfeuerungswärmeleistung des Aggregates liegt im Normzustand bei 1.301 kW. Der Normzustand geht bei Biogas von einem Methangehalt von ca. 65% aus, was bei NAWARO Anlagen nicht erreicht werden kann. Der Methangehalt des Biogases dieser Anlage liegt bei ca. 50-56%, dem entsprechend verringert sich die Feuerungswärmeleistung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Gasmotor durch die oben beschriebenen Rahmenbedingungen die Volllast von 526 kW Klemmleistung nur selten, wenn überhaupt erreichen kann. Es ist durchaus möglich, dass je nach Qualität der Einbringstoffe und der daraus resultierenden Gasqualität der Motor mit weniger als 500 kW Klemmleistung läuft. Nach Absprache mit dem Landratsamt Ludwigsburg wird diese Toleranz so akzeptiert. (Hinweis: Nach § 35 Abs.1, Ziffer 6d ist die elektrische Leistung privilegierter Anlagen auf 0,5 MW begrenzt). Im Normzustand betragen die Parameter für die Leistung des Aggregates:
- Gesamtfeuerungswärmeleistung: 1.301 kW
- Elektrische Klemmleistung: 526 kW
- Thermische Leistung: 558 kW
- Verluste / Eigenbedarf. 217 kW

Die Abwärme der Anlage bzw. des Aggregates (ca. 43% der Gesamtfeuerungs-wärmeleistung) wird mittels Fernwärmeleitung zur Wärmeversorgung der Klärschlammtrocknung genutzt. Die Klärschlammtrocknung ist so dimensioniert, dass die gesamte Wärme aus der Biogasanlage abzgl. einer kleinen Anlagensicherheitsreserve abgenommen werden kann.“

Darstellung der Klärschlammtrocknung (auszugsweise):„Mit der Klärschlammtrocknung wird anfallender Klärschlamm getrocknet und für die weitere thermische Verwertung aufbereitet. Der Klärschlamm wird in der Kläranlage auf einen Feststoffgehalt von ca. 20-30% entwässert und konditioniert. Der Klärschlamm, der getrocknet werden soll entspricht folgender Beschreibung:
- keine Verunreinigungen, keine Störstoffe
- keine Kalkkonditionierung oder andere mineralische Zuschlagstoffe
- nur stabilisierte und geruchsarme Schlämme.
Der Klärschlamm entspricht dem Abfallschlüssel 19 08 05.


Der getrocknete Klärschlamm wird thermisch in Zementwerken (z.B. Holcim, Schwenk) verwertet. Die Trocknungsanlage kann im Jahr 3.400 to Klärschlamm trocknen. Die Kapazitäten werden zurzeit noch vergeben / verkauft, damit bei Inbetriebnahme der Anlage eine Vollauslastung gewährleistet werden kann. Die Anlieferung des Klärschlamms erfolgt ca. alle 5-6 Tage. Die Abfuhr der getrockneten Substanz alle 10 Tage mit jeweils einer Fahrt. Der Klärschlamm wird in geschlossenen Mulden á 10 m³ angeliefert. Die Anlieferung erfolgt mittels Lastwagen mit Anhänger. Auf dem Lastwagen wird eine Mulde transportiert, auf dem Anhänger stehen zwei Mulden. Insgesamt werden pro Anlieferungsfuhre somit 3 Mulden angeliefert. Die Mengen werden auf der bestehenden Waage der Biogasanlage gewogen und dokumentiert. Die Zu- und Abfuhr zur Trocknungsanlage an der bestehenden Biogasanlage erfolgt über die Straße
L 1100. Das Anlieferungsfahrzeug wird auf der Hofstelle wenden, sodass nur diese Straße für den Betrieb der Trocknungsanlage benutzt wird. Die belüftete Trocknungsfläche beträgt ca. 180 m². Die Trocknung erfolgt durch die anfallende Abwärme der bestehenden Biogasanlage. Es können maximal 9,3 to pro Tag Klärschlamm getrocknet werden (weniger als die Grenze nach der 4.BimSchV mit 10,0 to / Tag für immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht). Nach der Trocknung des Klärschlamms wird dieser in einem Zementwerk zur Energie- und Rohstoffgewinnung genutzt und damit vollständig verwertet.
Die maximale Trocknung errechnet sich wie folgt:
Auf einen Quadratmeter Trocknungsfläche werden zwischen 95 und 103 kg Klärschlamm in einer Schichthöhe von 12-14 cm aufgebracht. Bei ca. 180 m² Trocknungsfläche sind dies maximal 18.540 kg. Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Höhe die höchste und effektivste Trocknungsleistung ergibt. Der Trocknungszeitraum beträgt exakt 48 Stunden mit Befüllung und Entleerung. Diese Zeit ist zwingend erforderlich um die Anforderungen der Zementwerke erfüllen zu können. Die Trocknungsanlage arbeitet im aeroben Bereich, d.h. mit ständiger Sauerstoffzufuhr. Somit können sich dort keine dauerhaften geruchsintensiven Gase bilden. Die Konstruktion der Anlage ist massiv und wird luftdicht ausgeführt. Die Anlage kann somit im Unterdruck gefahren werden.
Zusätzlich zur Abdeckung des Anlieferungsbunkers mittels Deckel wird die Luft im Lagerbunker in die Trocknungsanlage gezogen und über den Kamin emittiert. Beim Öffnen des Anlieferungsbunkers sind somit keine gesammelten Geruchsstoffe vorhanden.“

Der Standort des Vorhabens ist in Anlage 1 in einem Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des geltenden Regionalplanes gekennzeichnet.
- Anlage 2 zeigt den zwischen Großbottwar und Oberstenfeld liegenden Sauserhof im Luftbild mit der
- Projektion des Vorhabens.
- Anlage 3 zeigt den Lageplan des Vorhabens mit den vorgesehenen Gebäuden und baulichen Anlagen.

Raumordnerische Wertung:
Der Standort der beantragten Anlage liegt nach dem rechtskräftigen Regionalplan in einem Schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz, der nach Plansatz 3.2.0(Z) in seinem landschaftlichen Zusammenhang zu erhalten und von Siedlungsentwicklung freizuhalten ist.
Nach dem aktuellen Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes und dessen Raumnutzungskarte liegt der Standort in einem Regionalen Grünzug und in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. Hinsichtlich des geplanten Regionalen Grünzuges handelt es sich um ein Erfordernis der Raumplanung, das bereits jetzt in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Der Standort der beantragten Anlage schließt nordwestlich an die Ortslage Sauserhof an, die nächsten Gebäude liegen ca. 35 m vom Rand der beantragten Anlage entfernt. Da somit zumindest ein isolierter, baulicher Neuansatz in der freien Landschaft vermieden wird, werden regionalplanerische Bedenken wegen der Lage des Vorhabens in einem Schutzbedürftigen Bereich und in einem geplanten Regionalen Grünzug für die Biogasanlage und das Blockheizkraftwerk zurückgestellt. Damit werden zugleich die Kriterien aus § 35 Abs.1, Ziff.6 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit der energetischen Nutzung von Biomasse gewahrt. Die mit der Biogasanlage vorgesehene elektrische Leistung von 526 kW ist im Rahmen der Vorgabe des § 35 BauGB von max. 0,5 MW vertretbar.
Aus raumordnerischer Sicht bestehen jedoch Bedenken
gegen die mit dem Antrag außerdem vorgesehene Klärschlammtrocknung, die als Nebenanlage zur Biogasanlage beantragt wird. Dies ist eine gewerbliche Anlage, wobei der Klärschlamm zugekauft und zugefahren werden soll.

Bei der Klärschlammtrocknung handelt es sich um Biomasse, die nicht aus dem Betrieb des Antragsstellers oder aus nahe gelegenen Landwirtschaftsbetrieben stammt, wobei diese Nutzung bereits § 35 Abs.1, Ziff. 6b BauGB widerspricht. Sie widerspricht ferner dem raumordnerischen Ziel von Plansatz 3.2.0(Z) des rechtskräftigen Regionalplanes und dem Zielgehalt des geplanten Regionalen Grünzuges, wonach auf diesen mit Freiraumzielen belegten Flächen, baulichen Anlagen und versiegelte Flächen allenfalls standortgebundene und gegebenenfalls landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben mit den Freiraumzielen vereinbar sind. Aus raumordnerischer Sicht sind Nutzungen zu vermeiden, die keinen Bezug zur Landwirtschaft haben und auch nicht auf den Außenbereich angewiesen sind. Mit der zusätzlich beantragen Klärschlammtrocknung wird aus raumordnerischer Sicht ein Gewerbebetrieb vorgesehen, der keinen Bezug zur Landwirtschaft aufweist und damit auch nicht unter dem Gesichtspunkt des raumordnerischen Freiraumschutzes vertretbar ist. Insbesondere wegen der großen Anzahl landwirtschaftlicher Aussiedlerhöfe in der Region ist aus raumordnerischer Sicht darauf hinzuweisen, dass durch die Zulassung von Anlagen, die keinen Bezug zur Landwirtschaft aufweisen, Präzedenzfälle geschaffen würden, die eine Berufungswirkung auslösen mit der Folge der Zersiedlung des Freiraumes.

Beschlussvorschlag:
„Aus raumordnerischer Sicht werden Bedenken wegen der Lage des Vorhabens in einem Schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz (Plansatz 3.2.0(Z)) des rechtskräftigen Regionalplanes und in einem geplanten Grünzug des Fortschreibungsentwurfes des Regionalplanes für die Biogasanlage und das Blockheizkraftwerk als Bestandteile einer landwirtschaftlichen Nutzung
zurückgestellt, da somit ein isolierter, baulicher Neuansatz in der freien Landschaft vermieden wird.
Bei der beantragten Klärschlammtrocknung handelt es sich um eine gewerbliche Anlage, die keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion der Hofanlage hat und die sowohl § 35 Abs.1, Ziff. 6b BauGB als auch Plansatz 3.2.0(Z) des rechtskräftigen Regionalplanes und dem künftigen raumordnerischen Ziel von Plansatz 3.2.1(Z) des Fortschreibungsentwurfes des Regionalplanes widerspricht.
Soweit seitens des Landratsamtes vorgetragen wird, dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 16.4.2007 (Az.:11K 1176/06 Klärschlammtrocknungsanlage in Waiblingen; S. Forumsbericht) die Klärschlammtrocknung privilegiert zu werten sei, weisen wir darauf hin, dass auch privilegierte Vorhaben Zielen der Raumordnung nicht entgegenstehen dürfen.
Die raumordnerische Wertung liegt dieser Stellungnahme
zugrunde.“

Samstag, 6. September 2008

Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Am 10.09.2008 fällt die Entscheidung!
Um 20.00 Uhr ist die Gemeinderatsitzung die alles entscheiden kann.
Sagen Sie jetzt Ihre Meinung!

Was spricht dafür:

Was spricht dagegen:

forum biogas: zur Pressemitteilung

Wie dieser Bericht zeigt, gibt es durchaus kontroverse Ansichten zum Thema. Die Anlage in Waiblingen wurde ebenfalls von der Bevölkerung abgelehnt, das Gericht auch in der Begründung in Betracht zieht.

Klärschlammtrocknungsanlage Waiblingen - PRESSEMITTEILUNG

Verwaltungsgericht Stuttgart
PRESSEMITTEILUNG vom 14.05.2007

-Auszug; Volltext siehe Link-

Klärschlammtrockungsanlage auf Gelände eines Gartenbaubetriebs in Waiblingen zulässig

Kurzbeschreibung: Mit nun bekanntgegebenem Urteil vom 16.04.2007 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage einer Firma auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage zur Klärschlammtrocknung im Außenbereich von Waiblingen stattgegeben.
Die Klägerin beantragte im März 2005 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage auf dem Gelände einer Firma für Gartenbauprodukte in Waiblingen. Nach den eingereichen Plänen sollen vier Gewächshäuser für die Klärschlammtrocknung umgenutzt werden. Nur vorgetrocknete und stabilisierte Schlämme sollen zur Trocknung angenommen werden.
Geplant ist ein Jahresdurchsatz der Anlage von 18.000 t entwässertem Klärschlamm, woraus 5.000 t getrockneter Klärschlamm zur Verbrennung als Substitut für die Primärenergie gewonnen werden können. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Waiblingen versagte in seiner Sitzung vom 26.04.2005 das hierfür erforderliche bauplanungsrechtliche Einvernehmen. Mit Bescheid vom 10.08.2005 lehnte das Landratsamt Rems-Murr-Kreis den Antrag auf immissions-schutzrechtliche Genehmigung unter Hinweis auf das fehlende Einvernehmen der Stadt Waiblingen ab.
Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin am 13.03.2006 Klage zum Verwaltungsgericht.Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus:Die Klägerin habe einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags auf Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die geplante Klärschlammtrocknungsanlage. Eine solche Anlage solle nach den maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden. Zwar sei damit zu rechnen, dass die von der geplanten Anlage ausgehenden Geruchsbelästigungen bei bestimmungs- und ordnungsgemäßem Betrieb von untergeordneter Bedeutung seien. Bei Störungen im Betrieb könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der unmittelbaren Umgebung Geruchsbelästigungen auftreten würden.
Wegen der Vermeidung nachteiliger Wirkungen nicht allein für die Wohnbevölkerung, sondern auch für die Menschen, die in den in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelten Betrieben beschäftigt seien, rechtfertige sich der Standort der Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich. Hinzu komme, dass der im öffentlichen Interesse liegende und objektiv billigenswerte Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage von der Bevölkerung der Stadt Waiblingen erkennbar als unzumutbar empfunden werde, wenn er in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte vorgesehen sei. Von dem geplanten Standort sei aber die geschlossene Wohnbebauung rund 960 m entfernt. Bei Berücksichtigung aller Umstände begegne es somit keinen rechtlichen Bedenken, dass das konkrete Vorhaben wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung sinngerecht nur im Außenbereich ausgeführt werden solle.Auch eine ausreichende Erschließung des Vorhabens sei gesichert. Allerdings werde der durch das Vorhaben ausgelöste Verkehr nicht von dem Widmungsumfang des öffentlichen Feldwegs umfasst, weshalb eine Umwidmung dieses Weges erforderlich sein werde. Die von der Stadt Waiblingen bei der Ablehnung ihres Einvernehmens vorgebrachten Erwägungen, dass es für die Klärschlammtrocknungsanlage wesentlich geeignetere Standorte gebe und die Anlage sich ungünstig auf die Wohnqualität auswirke sowie zu erheblichen Geruchsbelästigungen beitragen könne, seien aber nicht geeignet, um die Umwidmung ohne Ermessensfehler abzulehnen. Denn die Stadt Waiblingen sei bei der Ausübung ihres Widmungsermessens auf straßenrechtliche Erwägungen beschränkt. Da das Landratsamt bislang keine abschließende Überprüfung, etwa hinsichtlich des Stands der Technik, durchgeführt habe, habe dieses nur zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden können.
Urteil (11 K 1176/06)
http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1207693/index.html?

Marbacher Zeitung am Sa. 06.09.2008

"Die Lebensqualität wird eher höher als geringer"
Erteilt der Großbottwarer Stadtrat zur geplanten Biogasanlage kein Einvernehmen, will Martin Föll seinen Rechtsanspruch auf dem Klageweg erwirken

Großbottwar-Sauserhof. Landwirt Martin Föll möchte im Sauserhof eine Biogasanlage mit Klärschlammtrockung bauen. Im Gespräch mit Karin Götz erläutert er das Projekt im Detail und nimmt zu den Protesten Stellung. Der Großbottwarer Gemeinderat wird am 10. September über eine Zustimmung entscheiden. Sollte diese nicht erfolgen, will Föll den Klageweg gehen.

Herr Föll, Ihre Pläne schlagen hohe Wellen. Haben Sie damit gerechnet?
Nein. Ich bin überrascht - besonders über die Aufregung, die vom Gemeinderat ausgeht.
Der Verband Region Stuttgart äußert auch Kritik an der Klärschlammtrocknungsanlage. (Siehe sep. Bericht im Blog)
Mir geht es dabei um den ökologischen Nutzen. Es entsteht Abwärme, die genutzt werden soll. Ich verstehe den VRS nicht. Er stellt sich damit gegen die Ziele der Bundesregierung. Klärschlamm ist als regenerative Energie eingestuft worden. In Waiblingen hat der VRS eine Anlage mit 18 000 Tonnen unterstützt, und hier stellt man sich quer. Seither wurde der Klärschlamm als landwirtschaftlicher Dünger auf die Felder ausgebracht, nach Definition des VRS ist es nun auf einmal kein landwirtschaftliches Gut mehr, das passt nicht.
Würden sie die Biogasanlage auch ohne Klärschlammtrocknung bauen?
Ja.
Auch in der Bevölkerung formiert sich Widerstand.
Das stimmt, aber eigentlich geht dieser nur von zwei Nachbarn aus.
Haben Sie die direkten Nachbarn denn nicht frühzeitig informiert?
Doch, die direkten Nachbarn wurden frühzeitig informiert. Ebenso der Gemeinderat.
Nämlich wann?
Anfang Januar gab es mit den Fraktionsvorsitzenden ein Informationsgespräch, bei dem wir das Projekt vorgestellt haben. Später als wir es uns gewünscht hatten.
Warum später?
Schon im Oktober 2007 hatten wir Bürgermeister Gerhäusser um einen Termin gebeten, an dem wir das Projekt dem Gemeinderat vorstellen können. Aber wir bekamen keinen. Erst auf Ersuchen der Fraktionsvorsitzenden kurz vor Weihnachten klappte ein Termin im Januar, an dem die Verwaltung aber leider nicht teilgenommen hat.
Wie waren die Reaktionen?
Es zeichnete sich damals schon ab, dass nicht jeder der Sache positiv gegenübersteht.
Das heißt, Sie waren vorgewarnt, dass nicht alles glattlaufen würde?
Uns war klar, dass es großen Informationsbedarf geben wird, weil beim Stichwort Biogasanlage viele gleich an Explosionsgefahr und Geruchsbelästigung denken.
Sorgen, die Ihrer Ansicht nach vollkommen unberechtigt sind?
Nicht nur meiner Ansicht nach. Auch der Biogasberater des Landratsamtes hat dies im Rahmen einer nichtöffentlichen Ratssitzung betont.
Wie ging es nach der Sitzung weiter?
Der Gemeinderat schaute sich in der Schweiz genau dieselbe Anlage an, die auch wir bauen wollen, und das Echo der Verwaltung nach dieser Fahrt kam bei mir positiv an. Tenor: Die Ängste sind unberechtigt.
Für Sie ein Zeichen, dass das Projekt weitgehend in trockenen Tüchern ist?
Ja. So gut wie.
Doch die Vorbehalte sind alles andere als aus dem Weg geräumt. Das wird in vielen Leserbriefen in unserer Zeitung deutlich. Vor allem seitens der Nachbarn. Haben Sie nicht mit allen gesprochen?
Nein, das haben wir nicht. Wie gesagt - nur mit den direkten. Denn streng genommen ist es so, dass die Nachbarn im Rahmen des Genehmigungverfahrens aufgrund der eingehaltenen Abstände und der Tatsache, dass es sich hier um eine privilegierte landwirtschaftliche Fläche handelt, nicht angehört werden müssen. Trotzdem wollen wir natürlich mit den Nachbarn gut auskommen.
Bis Anfang Juli wussten Sie nicht, ob Sie das Projekt wirklich umsetzen werden . . .
Wir wollten die Entscheidung des Bundesrates zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abwarten und sind deshalb auch bis dahin nicht so intensiv in die Gespräche mit den Nachbarn eingestiegen. Denn würden die Anlagen nicht weiter gefördert, dann hätte sich die Investition für uns nicht rentiert.
Trotz der Förderung gehen Sie ein nicht gerade kleines betriebswirtschaftliches Risiko ein. Warum?
Das Risiko ist groß, aber vertretbar. Vor zwei Jahren ist der Gedanke im Kreis der Familie gereift. Zum einen, weil wir darin eine Sicherung des Betriebes sehen, neben der Legehennenhaltung ein zweites Standbein zu schaffen. Und zum Zweiten, weil die Proteste über Geruchsbelästigungen beim Ausbringen von Hühnermist als Düngemittel auf den Feldern in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Es gab Beschwerden auf dem Rathaus und auf dem Gewerbeaufsichtsamt.
Sind die Menschen sensibler geworden?
Ich denke schon. Aber diese Erkenntnis hilft uns nicht. Wir müssen nach einer Lösung suchen, denn Ärger mit den Menschen, die ja auch unsere Kunden sind, wollen wir nicht.
Das heißt, durch die Biogasanlage soll die Geruchsbelästigung reduziert werden?
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder läuft der Mist durch eine Trocknungsanlage, die einen Haufen Strom und Öl frisst, was aber den Dünger nicht wirklich besser, also geruchsärmer, macht. (Hierzu wird noch im Blog berichtet) Der Versuch von uns im Jahr 2000, im Stall Gebläse einzusetzen, das den Mist auf den Bändern schon vortrocknet, brachte nicht den erhofften Erfolg, denn in gewissen Jahreszeiten ist die Luftfeuchtigkeit so hoch, dass es trotz Gebläse nicht richtig funktioniert. Also bleibt für uns nur die Option Biogasanlage, die die Emissionen beinahe auf null zurückfährt.
Diese Nachricht kommt aber offensichtlich nicht bei allen an. Groß sind die Ängste vor allem in Sachen Geruchsbelästigung.
Und genau das nervt mich an der Debatte, denn der stechende Ammoniakgeruch fällt weg. Das heißt: Die Lebensqualität im Sauserhof wird eher höher als geringer.
Alle Behälter der Anlage sind verschlossen und absolut gasdicht - sonst wäre die Anlage fehlerhaft.
Kommen wir zu den Keimen ...
Bei der Anlage gibt es keine anderen Keime als die, die jeder andere Milchviehbetrieb auch erzeugt. Auch die Anlage für die Klärschlammtrocknung ist massiv gebaut und hat nur ein zentrales Abluftdach, mit dem man die ganze Abluft filtern kann. Entsprechende Untersuchungen bestehender Anlagen bestätigen, dass keine Keime nach außen dringen.
Stichwort Gutachten. Sie mussten - so eine Forderung des Landratsamtes - ebenfalls welche in Auftrag geben. Liegen die Ergebnisse vor?
Ja. Und zwar für unseren Legehennenbetrieb, die geplante Biogasanlage und die Klärschlammtrocknung. Die Fragestellung lautete: Wie wirken sich die Projekte auf den ganzen Sauserhof aus.
Und wie wirken Sie sich aus?
Schon jetzt liegen wir, was die Emissionen angeht, deutlich unter dem zulässigen Grenzwert, das ändert sich auch mit der Biogasanlage nicht.
Die Menschen befürchten, dass ihr Ackerboden durch Tenside und Schwermetalle verunreinigt wird und dass zum Beispiel alte Obstbäume sterben. Was sagen Sie dazu?
Nach dem Geruchsgutachten und den Messungen, die bei einer baugleichen Anlage durchgeführt wurden, besteht hier kein Risiko oder Nachteil für die Obstbäume oder für das Ackerland. Diese Punkte werden aber auch sehr genau vom Gewerbeaufsichtsamt geprüft und bewertet und müssen nachgewiesen werden. Wenn es hier zu Grenzwertverletzungen nach der TA-Luft kommen würde, müsste die Anlage entsprechend nachgerüstet werden.
In einigen Leserbriefen wurde davon gesprochen, dass Sie unter anderem Nachbarn "bedrängt" haben.
Wir haben niemandem gedroht oder bedrängt. Im Gegenteil, wir haben das Gespräch gesucht und das Projekt zweimal bei einem persönlichen Gespräch vorgestellt und diskutiert. Außerdem möchte ich klarstellen, dass kein Mensch in Großbottwar seine Fläche verkauft oder verpachtet, wenn der Preis nicht stimmt. Gedroht oder bedrängt haben wir auch hier niemanden. Es ist eher so, dass die Leute, die etwas verkaufen oder verpachten wollen, bei uns anfragen.
Vorgeworfen wird Ihnen auch, sich noch im vergangenen Jahr gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Großbottwar ausgesprochen zu haben. Unter anderem mit dem Argument, dass gute Böden zugebaut würden. Zur selben Zeit hätten sie aber schon die Anlage geplant ...
Beim geplanten Flächennutzungsplan wären rund 65 Prozent unserer derzeit bewirtschafteten Fläche betroffen gewesen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass wir die Düngeverordnung, die vorschreibt, wie viel Fläche für eine bestimmte Anzahl von Tieren benötigt wird, nicht mehr erfüllt hätten. Die Hühnerhaltung hätte stark reduziert werden müssen. Da wir aber erst 2004 den neuen Freilandstall gebaut haben, war dies eine Existenzbedrohung und hatte nichts mit der Biogasanlage zu tun. Richtig ist, dass wir uns zu dieser Zeit schon Gedanken über die Verwertung des Hühnerkots gemacht haben. Dabei wurde auch die Variante Biogasanlage untersucht, aber ob dies überhaupt realisiert werden könnte, wusste damals noch niemand. Dies hat sich, wie gesagt, erst mit der Novellierung und der Verabschiedung des EEG am 4. Juli ergeben.
Wie sieht es denn mit der befürchteten höheren Verkehrsbelastung aus?
Wir haben eine Zunahme des Verkehrs in der Zeit der Haupternte. An drei bis vier Tagen im September werden vier bis sechs Traktoren in der Stunde die Anlage anfahren. Von den Fahrten gehen zwei Drittel über das Feld aus Richtung Winzerhäuser Tal, lediglich ein Drittel über die Landesstraße 1100.
Kommen wir zum nächsten Punkt: Es wird kritisiert, dass durch die Anlage das Bauernhofidyll verloren geht.
Dazu ist zu sagen, dass die Anlage zu zwei Dritteln im Boden verschwindet.
Der Abluftkamin der Trocknungsanlage ist zwölf Meter hoch und hat einen Durchmesser von einem Meter.
Was entstehen sonst noch für Gebäude?
Es entstehen zwei neue Gebäude: Die Trocknungsanlage ist 7 Meter breit und 35 Meter lang. Das Blockkraftheizwerk ist 17 Meter breit und 20 Meter lang. Die Fahrsilos haben eine Grundfläche von 30 Ar. Das Grundstück ist nachher knapp einen Hektar groß - allerdings nicht ganz überbaut.
Was sagen Sie zum Vorwurf, dass Sie den Sauserhof heimlich aufkaufen?
Wir tätigen Grundstückerwerb wie jeder andere auch in dem Gebiet.
Kommen wir noch einmal zurück zur befürchteten Wertminderung ...
Die ich nicht nachvollziehen kann. Der Sauserhof ist ein landwirtschaftlicher Weiler und in dem Bereich, in dem eine Wertminderung befürchtet wird, dürfen lediglich landwirtschaftliche Betriebe und keine private Wohnhäuser entstehen.
Jetzt sagen ja viele: Gegen die Anlage an sich haben wir nichts, aber nicht an diesem Standort. Gibt es denn für Sie eine Alternative?
Nein. Das gibt es nicht. Wir hatten im Frühjahr 07 einen Termin mit allen Genehmigungsbehörden, bei dem es unter anderem um die Frage ging, an welchem Standort sie eine Anlage genehmigen würden. Zu diesem Zeitpunkt gehörte uns dort noch kein Gelände. Und damals kam man einstimmig zu der Entscheidung: entweder dieses Gelände oder das direkt hinter dem Wohnhaus. Doch da hätte sich der Grunderwerb nicht verwirklichen lassen. Nur bei diesen zwei Grundstücken sind die Vorgaben des privilegierten Bauens für eine Biogasanlage nach Paragraf 35 Baugesetzbuch zu erfüllen.
Und auf dieser Basis haben Sie sich dann an den Grunderwerb gemacht?
Genau.
Was investieren Sie denn in das Vorhaben?
Wir investieren mehrere Millionen Euro, die aber auch Vorteile für die Kommune bringen.
Welche Vorteile denn?
Die Bundesregierung hat die Kommunen aufgefordert, CO2 einzusparen. Die geplante 500- Kilowatt-Anlage ist dazu ein hervorragendes Instrument. Sie spart 4044 Tonnen CO2 im Jahr ein, und das entspricht etwa 26 Millionen gefahrenen Autokilometern im Jahr. Darüber hinaus kostet es die Gemeinden sehr viel Geld, ihren Klärschlamm zu trocknen.
Das heißt, Sie haben schon Gespräche mit den Gemeinden im Umfeld geführt?
Bürgermeister Rosner aus Oberstenfeld hatte ein sehr offenes Ohr. Im Moment wird der Oberstenfelder Klärschlamm noch von einer Spedition in Kraftwerken im Osten verwertet. Vom Großbottwarer Stadtchef haben wir bislang allerdings keine Resonanz.
Wie sieht es denn mit Abnehmern für den Klärschlamm aus?
Die umliegenden Zementfirmen können den Klärschlamm als Brennstoff verwerten und ersetzen so Braunkohlestaub in ihren Hochöfen. Dadurch werden ebenfalls nochmal 1080 Tonnen CO2 eingespart.

Was passiert denn, wenn der Stadtrat nächste Woche Nein sagt. Gibt es für Sie den berühmten Schritt zurück?
Nein. Den Schritt zurück gibt es nicht. Sollte das Gremium sein Einvernehmen nicht erteilen, bleibt uns nur der Klageweg, um unseren Rechtsanspruch durchzusetzen. Und dafür sehe ich gute Chancen, denn erst dieser Tage habe ich vom Landratsamt ein positives Signal bekommen. Aber noch einmal: Wir wollen alles im Guten über die Bühne bringen.
Wie sehen Sie denn die Chancen für ein Ja bei der Gemeinderatssitzung am kommenden Mittwoch?
Das kann ich ehrlich gesagt schlecht einschätzen. Ich stelle mich auf alles ein. Aber wir werden auf jeden Fall vor der Sitzung noch einmal das Gespräch mit den Großbottwarer Stadträten suchen.
06.09.2008

Freitag, 5. September 2008

Landwirt Föll fühlt sich ungerecht behandelt...

GROSSBOTTWAR
Landwirt Föll fühlt sich ungerecht behandelt
Martin Föll, der Landwirt, der im Sauserhof eine Biogasanlage mit Klärschlammtrocknung bauen will, ärgert sich – und wirft dem Verband Region Stuttgart vor, mit zweierlei Maß zu messen.

Wie gestern berichtet, will die Region die Biogasanlage zwar zulassen, nicht aber die Klärschlammtrocknung, die die Abwärme aus der Biogasanlage nutzt.Entschieden ist das jedoch noch nicht; das letzte Wort hat am 17. September der Planungsausschuss der Region.Wieso, klagt Martin Föll, habe die Region eine „deutlich größere Anlage“ als seine – ebenfalls mit Klärschlammtrocknung – bei Waiblingen erlaubt, mache ihm aber jetzt Schwierigkeiten. Dabei habe er lediglich etwas ökologisch Sinnvolles machen wollen, was die Lebensqualität im ganzen oberen Bottwartal erhöhen würde.Nachdem es in jüngster Zeit immer massivere Klagen wegen Geruchsbelästigungen gegeben habe – Föll betreibt einen Geflügelhof – wolle er gerade das mit der Biogasanlage abstellen und den Hühnermist unschädlich machen.Werde die Gülle in der Anlage nämlich erst vergoren, gehe der penetrante Geruch weg und der als wertvoll geltende Dünger, der schließlich auf die Felder gebracht werde, sei geruchsneutral; dafür habe er Gutachten. „Das ist uns wichtig!“, sagt Föll, schließlich betreibe er Direktvermarktung ab Hof, „und wir wollen schließlich, dass die Leute gern zu uns kommen“.Er setze mit der geplanten Anlage auf die Kombination „hochwertiger, geruchsneutraler Dünger plus regenerative Energie plus ökologisch vertretbare Verwertung von Klärschlamm“.Falls er aber die Klärschlammtrocknung tatsächlich nicht erlaubt bekäme, würde er dennoch an der Biogasanlage festhalten, auch wenn sie dann nicht mehr so wirtschaftlich sei, sagte Martin Föll unserer Zeitung.
Andrea Nicht-Roth

Bericht der Marbacher Zeitung; von Stephanie Jochim

Region hat Einwände
Kritik an Klärschlammtrocknung
Großbottwar/Stuttgart. Der Verband Region Stuttgart kritisiert die Pläne für eine Klärschlammtrocknung im Sauserhof. Dem Verband geht es dabei um den Schutz des Freiraums. Gegen die Biogasanlage hat er weniger einzuwenden.
Von Stephanie Jochim

Der Beschlussvorschlag des Verband Region Stuttgart (VRS) zur geplanten Biogasanlage mit Klärschlammtrocknung im Großbottwarer Weiler Sauserhof ist deutlich. Die geplante Biogasanlage ist in Ordnung, doch gegen die dazugehörende Klärschlammtrocknung wehrt sich der Verband Region Stuttgart. Bei der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 17. September, wird das Gremium über die Pläne eines Landwirtes abstimmen (wir berichteten).
Der Leiter des Bereichs Planung beim VRS, Thomas Kiwitt, erläutert, dass die Biogasanlage in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz geplant ist. Allerdings werde ein "baulicher Neuansatz in der freien Landschaft vermieden", weshalb regionalplanerische Bedenken gegen die Lage des Vorhabens zurückgestellt würden. Aus raumordnerischer Sicht bestünden jedoch Bedenken gegen die vorgesehene Klärschlammtrocknung. Thomas Kiwitt: "Das geht uns zu weit." Bei Klärschlamm handele es sich um Biomasse, die weder aus dem Betrieb des Antragstellers noch aus nahe gelegenen Landwirtschaftsbetrieben stamme. Dies widerspreche raumordnerischen Zielen des Regionalplanes und Zielen des regionalen Grünzuges. Nutzungen, die keinen Bezug zur Landwirtschaft haben, seien zu vermeiden, heißt es in der Einschätzung des Verbandes. Würden solche Anlagen dennoch zugelassen, könnten angesichts der vielen Aussiedlerhöfe Präzedenzfälle geschaffen werden, die die Zersiedelung des Freiraums zur Folge hätten. "Wir wollen nicht, dass Klärschlamm in die Landwirtschaft gefahren wird", erklärt Thomas Kiwitt. Klärschlammtrocknung gehöre seiner Ansicht nach in Industriegebiete oder in die unmittelbare Nähe von Kläranlagen, sagt der Planer.
Wenn sich die Mitglieder des Planungsausschusses des VRS gegen die Klärschlammtrocknung im Sauserhof aussprechen, "dürfte sich das Landratsamt Ludwigsburg nicht imstande sehen, das Vorhaben zu genehmigen", sagt Kiwitt. Seiner Einschätzung nach sind die notwendigen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
05.09.2008

Donnerstag, 4. September 2008

Ende einer Hoffnung?
01. Aug. 2008 Bayern und seine Bauern haben in den vergangenen Jahren viele Hoffnungen auf die Biogas-Technologie gesetzt. Doch die guten Aussichten sind getrübt. Die gestiegenen Rohstoffpreise haben für Krisenstimmung in der Branche gesorgt. ...
Hörenswert (am PC)
Nahaufnahme - Bayern 2 - http://www.br-online.de/podcast


Für Sie gehört --> Kurzzusammenfassung:
Bericht über eine 620 KW Analge die von 4 Landwirten betrieben wird.
Mitinhaber Kurt Langer Mittraching/Kreis RegensburgFazit berichtet:

Erbauung 2006 - 2,5 Mio € Investition; Biomasse aus Mais und Roggensilage; Herstellung entspricht der Stromversorgung von 3000 Haushalten. Die steigenden Rohstoffpreise reduzieren deutlich die Wirtschaftlichkeit! Wichtigstes Substrat ist Mais – Zukauf ist durch steigende Rohstoffpreise deutlich teurer geworden. "Wir sind in allem Eigenverwerter und unser Schwerpunkt liegt auch hier. Das bedeutet, das wir halt unterm Strich doch deutlich weniger verdienen."

Fazit der Ortsbesichtigung einer Schulklasse:
Ökologisch sinnvoll aber: "ganz schön laut, riecht und ist ziemlich warm..."

Allgemeines:
Preisanstieg seit Juli 2007 ca. 40% (160 € auf 230 auf 280 € je Tonne) Wirtschaftlichkeit: Erzeugt fast gleichviel Wärme (40%) wie Strom (60%) = wer die Wärme nicht nutzen kann ist unwirtschaftlich.
Landwirtschaftsverband (Bayern) kritisiert den Monokulturanbau: Flächen werden intensiv gedüngt und mit Herbiziden behandelt, ökologischer Anbau nicht mehr möglich. Flächen sind für Lebensmittelerzeugung verloren! Wir müssen dann teuer Lebensmittel wieder einführen. Außerdem: Flächendruck wächst – Flächen zur Pacht werden teurer Vergleich
Rentabilitätsvergleich mit Solarstromanlage: mit 100m² kann mehr Strom erzeugt werden wie mit einem 1 ha Anbaufläche aus der Biogasanlage! Ausbeute 1:100 zur Fläche!

Güllesubvention, Rechnung geht auf ab z. Bsp. 200 Stck. Großvieh
Anlagen sind ohne Subvensionen noch nicht wirtschaftlich


Hierzu Berichte aus der Region:
Heute Bericht: in der LKZ Seite 7
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1787112_0_2147_nachbarn-unterschreiben-gegen-biogasanlage.html
www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1724690_0_2147_erste-biogasanlage-im-bottwartal-im-gespraech.html
http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=4150&lkzds=1
http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=3984&lkzds=1
http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=1267&lkzds=1
http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=10195&lkzds=1

Zur Erinnerung - Rückblick auf den 1. Bericht von Fr. Jochim (Marbacher Zeitung) der alles ins rollen brachte

Erste Biogasanlage im Bottwartal im Gespräch 05.06.2008

Landwirt wartet auf Entscheidung aus Berlin - Trocknung von Klärschlamm, Getreide und Mais möglich Großbottwar.

Im Großbottwarer Weiler Sauserhof könnte eine Biogasanlage entstehen. Der Landwirt Martin Föll hat bereits mit der Stadtverwaltung über seine Pläne gesprochen. Ob er seine Idee verwirklichen wird, hängt allerdings von Entscheidungen der Bundespolitik ab.
Von Stephanie Jochim Martin Föll könnte sich vorstellen, seine geplante Biogasanlage im Sauserhof mit Pflanzen zu speisen. Die Variante "Nahrungsmittel" und Abfälle kommt für den Landwirt nicht infrage, denn dies werde vom Bund nicht gefördert, erklärt er. Wo genau die Anlage stehen soll und wie groß die Silos wären, möchte er derzeit noch nicht sagen, denn das Vorhaben ist noch längst nicht in trockenen Tüchern, wie er sagt. Zunächst möchte Föll eine Entscheidung des Bundesrates zum Erneuerbare-Energien-Gesetz abwarten, die im Juni oder Juli erwartet wird. Dann erst sei klar, was wie gefördert werde und ob sich die Investition für den Großbottwarer Landwirt lohnt. Je nach Gesetzeslage sei das Ganze nicht rentabel. "Ich leite jetzt alles in die Wege und entscheide nach der Verabschiedung des Gesetzes alles Weitere - dieses Risiko gehe ich ein."
Falls die Entscheidung in Berlin so ausfällt, wie Föll sich das vorstellt, und alle beteiligten Behörden ihr Ja zur Anlage geben, würde die Anlage am Rande des Sauserhofs liegen - mit etwa 200 Metern Abstand zu zwei Wohnhäusern. Mit den Nachbarn habe er bereits gesprochen. Nach den derzeitigen Plänen würde er mit der Wärme, die als Nebenprodukt anfällt, Getreide und Mais trocknen. Da dies saisonbedingt aber nur während zwei Monaten infrage kommt, würde er während des übrigen Jahres Klärschlamm trocknen. "Das geschieht bei 80 Grad, und es entsteht weder Dampf noch Geruch", berichtet er. Die Nachbarschaft mit Wärme zu versorgen, wie es einige andere Biogasanlagen tun, kommt für den Betrieb im Sauserhof nicht infrage. Er hätte im Sommer zu wenig Abnehmer.
Bevor es losgehen kann, muss Föll den Bauantrag stellen. Mit der Großbottwarer Stadtverwaltung hat er bereits über seine Pläne gesprochen. Dort scheint die Idee grundsätzlich auf Gegenliebe zu stoßen: Der Gemeinderat hat aus diesem Anlass eine Besichtigungsfahrt an die Schweizer Grenze unternommen, berichtet Hans Baur, CDU-Fraktionschef im Ratsgremium. Nach Informationen von Martin Föll habe die Stadt Großbottwar das geplante Gewerbe- und Industriegebiet Südlich Holzweilerhof als Standort für die Anlage vorgesehen (siehe dazu auch den Artikel "Eine Gartenparty ohne Feierlaune" auf Seite III). "Dort hätte ich aber nicht gebaut, weil das zu weit von meinem Betrieb im Sauserhof weg ist", sagt der Landwirt, der früher Sprecher der Bürgerinitiative "Rettet das Bottwartal" war. Aus dieser hat er sich mittlerweile zurückgezogen, denn mit dem Standort Südlich Holzweilerhof könne er leben.
Nach Auskunft von Brigitte Keller, Leiterin des Großbottwarer Ordnungsamtes, ist nun noch zu klären, ob es sich bei der geplanten Biogasanlage im Sauserhof um eine privilegierte Bebauung im Außenbereich handelt. Wenn nicht, stünde dem Vorhaben ein aufwendiges Verfahren in Bezug auf Bebauungs- und Flächennutzungsplan bevor.

Fliegenbilder aus dem Sauserhof

Fliegenplage gegenüber dem Hühnerstall - urteilen Sie selbst:












Fliegen von Heute 04.09.2008 12:47 Uhr
Dieses ist ein Bild vom 18.08.2008
19:50 Uhr
Die Fliegen wurden innerhalb einer 1/4 Std. "erlegt".

Fliegen am Nachmittag ...








und Fliegen auch am nächsten Tag
sowie auch am folgenden Abend ...
Hier bleibt kein Teller alleine und keine Tasse unverschont!
Bei allen Tätigkeiten außer Haus wird man von Fliegenschwärmen begleitet
und das,
obwohl wir täglich duschen :)

Aktueller E-Mail Beitrag aus dem Sauserhof.

zu: 04.09.2008 Aktuelles aus dem Mitteilungsblatt

Wie bereits in der letzten öffentlichen Gemeinderatsitzung diskutiert, lagen dem Gemeinderat letztmalig:

1. nur ungenaue Informationen zur Antragstellung vor (3 Seiten)
2. diese wurden so kurzfristig zur Verfügung gestellt, dass man sich kein ausreichendes
Meinungsbild hierzu machen konnte

Üblicherweise sollten die Unterlagen 1 Woche vor der Sitzung den Gemeinderäten vollständig vorliegen. Auch dem Landratsamt lagen zum letztmaligen Sitzungstermin nicht alle benötigten Unterlagen und Nachweise vor.
Wir hoffen, dass nun alle nötigen Unterlagen vorliegen und die Mitteilungsfrist gewahrt wurde.

Wir würden uns wünschen, dass alle Gemeinderäte an der Sitzung teilnehmen können und werden und entsprechend ihres Wahlversprechens im Sinne aller Anwohner abstimmen.

Auch Enthaltungen sind stillschweigende Zustimmungen! (k)

04.09.2008 Aktuelles aus dem Mitteilungsblatt

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats
Am Mittwoch, 10.09.2008 findet eine Sitzung des Gemeinderats im Bürgersaal des Rathauses statt.

Tagesordnung
Beginn: 19.00 Uhr
Öffentlich!


1. Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit Klärschlammtrocknung
auf Flst. Nr. 3917 (Sauserhof) - Erteilung des Einvernehmens
2. Bekanntgabe, Verschiedenes

Zu dieser Sitzung wird recht herzlich eingeladen.
Rainer Gerhäusser
Bürgermeister

Aktueller Leserbrief der Familie Weigle

Es gärt ...
bereits jetzt heftig im Großbottwarer Ortsteil Sauserhof, auch ohne die anstehenden Fermenter!

Eigentlich müsste es den Großbottwarer Ortschaftsräten langsam mulmig werden vor der Sitzung am kommenden 10.09.2008. Die Gemüter sind bewegt und in Großbottwar brodelt es! Immer mehr suchen Informationen und Mitspracherecht, was auch die Lesermeinungen bestätigen. Die Meinungsbildung wird jedoch absichtlich niedergehalten.

Er dreht sich nach dem Wind.
Wie es für den persönlichen Nutzen am Besten ist kann man bei genügend „Macht“ nicht nur versuchen die öffentliche Meinung in eigener Sache zu drehen. Vor nicht allzu langer Zeit, im Februar 2007, hat Martin Föll noch gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Großbottwar gewettert. Unter anderem, dass gute Böden zugebaut werden sollen, obwohl diese in der Zukunft doch für die Nahrungsmittelerzeugung dringend benötigt werden. Zur selben Zeit liefen schon die persönlichen Planungen für die nun beantragte Biogasanlage. Äcker wurden gekauft, getauscht und gepachtet, alles unter dem Mäntelchen dieses für den Hühnerhof zu benötigen. Wie sich nun herausstellt ist alles von langer Hand geplant.
Anderer Orts wird im Vorfeld die Bevölkerung informiert, in einer Bürgerfragestunde zum Thema Stellung genommen und die Fakten auf den Tisch gelegt. Hier wird alles totgeschwiegen, es fließen keine Informationen und es wird mittlerweile öffentlich gedroht und eingeschüchtert. Bis heute haben die Gemeinderäte, meines Wissens, keine weiteren Unterlagen erhalten um sich persönlich hierzu ein Bild zu machen.

Leben wir mittlerweile im Sperrschutzgebiet Biogasanlage?

Keine Information rein, keine raus. Besteht hier Koalitionszwang oder wird eigene Meinung erlaubt sein? Kann hier ohne vollständige Informationen überhaupt eine unabhängige Meinungsbildung der Gemeinderäte erfolgen und ist sichergestellt dass das Wohl der Anwohner der nötige Respekt eingeräumt wird
– wir fürchten NEIN!

So könnte es werden ...


Einsendung per E-Mail:
So könnte Sie aussehen, die geplante Biogasanlage in Großbottwar, OT Sauserhof. Dieses Bild zeigt eine vergleichbar große Anlage, allerdings ohne Klärschlammtrocknungsanlage.

Aktueller Leserbrief der Familie Schäfer


von Hr. Schäfer, Vollerwerbslandwirt,
wohnhaft in Großbottwar, OT Sauserhof

Landschaftsschutz im Sauserhof wird GROSS geschrieben?
Über die geplante Biogasanlage der Familie Föll wird heiß diskutiert.


Mittlerweile werden wir von Bekannten, Freunden und sogar beim Einkaufen angesprochen, denn das Interesse ist groß. Leider jedoch nicht in Ludwigsburg beim Amt für Landschaftsschutz. Es wird einerseits hier davon gesprochen, dass guter Boden und Agrarfläche erhalten werden muss, andererseits wird billigend in Kauf genommen, dass unsere sehr alte Streuobstwiese genau gegenüber des alten Hühnerstalls Zugrunde geht. Bereits heute nimmt diese alte Apfelanlage durch die ausgeblasene Luft des Hühnerstalls und die darin enthaltenen Stoffe großen Schaden. Diese führen zu Überdüngung und Verätzungen! Die Folge ist, dass bereits 3 Bäume entfernt werden mussten und 2 weitere stark geschädigt sind.

Dies ist eindeutig auf die von den Ventilatoren ausgeblasene Luft zurückzuführen.


Sollte nun die Anlage mit Klärschlammtrocknung, wie geplant in Betrieb gehen, wird unsere Wiese von zwei Seiten angeblasen, da diese genau in Windrichtung und Abluftkanal liegt. Es ist dann davon auszugehen das auch der restliche Bestand unserer alten Obstbäume das nicht überlebt!


Ist dies Landschaftsschutz? Oder wird hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen?
Wie verhält es sich denn mit Folgen durch Schadstoffe der Klärschlammtrocknungsanlage? Was passiert wenn unsere Bäume sterben? Sind diese nicht auch schützenswert?

In aktuellen Presseberichten zum Thema Klärschlamm wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Folgen bei weitem noch nicht ausreichend erforscht sind und man gar nichts sagen kann. Es gibt hier auch keinerlei Messungen und Analysen!

Was passiert wenn nicht nur die Bäume sterben sondern auch unser Ackerboden nachhaltig durch Tenside, PFT und Schwermetalle verunreinigt werden? Wird dann die Angrenzende, für den Acker- und Obstanbau unbrauchbare Fläche auch wieder billig von Fölls aufgekauft, wie schon des Öfteren? Es ist nicht das erste mal, dass hier anderen Bauern Ackerböden abgeluchst, weggekauft oder durch schiere Nötigung an den Betreiber abgetreten wurden. Ich bin ebenfalls noch Vollerwerbslandwirt und lebe von meinen Ackerflächen. Habe ich nicht auch ein Recht auf unversehrte Böden?

Erst sterben unsere alten Obstbäume, und dann ... ?